Der naturschutzrechtliche Populationsbegriff als Maßstab zur Beurteilung des Erhaltungszustandes einer Art gem. § 45 Abs. 7 S. 2 BNatschG erläutert am Beispiel des Wolfes (Canis lupus).

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160

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Abstract

Die zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Deutschland, verbunden mit Schäden in Nutztierbeständen, verstärkt die Forderung nach einer kontrollierten Regulation dieser Tierart, welche auch die Entnahme von Individuen aus der Population umfasst. Im Zentrum dieser Diskussion steht die Frage, was unter einer Population zu verstehen ist, denn der Erhaltungszustand der Wolfspopulation ist die Grundlage für die Bewertung, ob naturschutzrechtlich eine Regulation im Sinne einer Reduktion des Populationsumfanges zulässig ist. In dem Beitrag soll am Beispiel des Wolfes dem Verständnis nachgespürt werden, was naturschutzrechtlich unter einer Population zu verstehen ist. Dabei wird deutlich werden, dass lokale oder nationale Vorkommen einer Art nicht mit dem naturschutzrechtlichen Populationsbegriff des § 7 Abs. 2 Nr. 6 gleichgesetzt werden dürfen.

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Natur und Recht : Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt

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Nr. 10

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S. 682-688

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