Der Grundsatz der Solidarität im europäischen Asylrecht. Ein Stabilisator für Unionsrechtsakte.
Kohlhammer
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Kohlhammer
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Stuttgart
item.page.language
item.page.issn
0029-859X
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 622 ZB 1139
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Im europäischen Asylrecht hat der unionsrechtliche Solidaritätsgrundsatz eine besondere normative Verankerung gefunden. Anhand des EuGH-Urteils vom 9. September 2017 zum zweiten Umsiedlungsbeschluss lässt sich veranschaulichen, dass der Solidaritätsgrundsatz Unionsrechtsakte in ihrem Bestand stabilisieren kann. Dagegen können über Art. 67 Abs. 2, 80 AEUV weder solidarische Rechtsakte erzwungen werden, noch können existierende Rechtsakte aufgrund einer unzureichenden solidarischen Ausrichtung für nichtig erklärt werden. Die vollständige Verwirklichung von Solidarität im europäischen Integrationsprozess erfordert vor allem eine Rückbesinnung auf die prägenden Elemente der Gegenseitigkeit und des Gleichgewichts von Vorteilen und Lasten.
Description
Keywords
Journal
Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
item.page.issue
Nr. 18
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 725-732