Möglichkeiten und Grenzen der Europäischen Bürgerinitiative. Eine Zwischenbilanz der unionsrechtlichen Entwicklung.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Mit der Schaffung der Europäischen Bürgerinitiative hat der Vertrag von Lissabon versucht, eine partizipative Bürgerbeteiligung an der Unionsrechtssetzung zu ermöglichen - was konkret bedeutet, dass diese Beteiligung mit dem für das EU-Rechtssetzungsverfahren kennzeichnenden Initiativmonopol der Kommission zu koordinieren war. Sieben Jahre nach der Bereitstellung der Bürgerinitiative durch die VO (EU) Nr. 211/2011 kann dabei eine Zwischenbilanz zu den Voraussetzungen und Wirkungen dieses Instruments gezogen werden. Zu den Zulassungsvoraussetzungen liegt inzwischen reichhaltiges Rechtsprechungsmaterial vor; die Verbindlichkeit einer erfolgreichen Initiative für die Kommission war bisher Gegenstand lebhafter Debatten, nun liegt auch hierzu ein erstes Urteil des Gerichts vor. Schließlich hat die Kommission im Herbst 2017 einen Vorschlag für die Revision der Verordnung vorgelegt, der die Erfahrungen mit den bisher gestarteten Initiativen berücksichtigt.
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 15
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S. 585-594