Abfallrecht, Stoffrecht. Harmonisierungsversuche.

Kummer, Beate
E. Schmidt
No Thumbnail Available

Date

2018

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

E. Schmidt

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

0027-2957

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB
TIB: ZB 1398

item.page.type-orlis

Abstract

Die EU-Kommission hat Anfang 2018 eine Mitteilung zu der Frage veröffentlicht, wie mit den Schnittstellen des Abfall- und Chemikalienrechts umgegangen werden kann. Bisher werden mehr Fragen als Lösungsansätze aufgeworfen. Die EU-Kommission will damit einen Diskussionsprozess anstoßen, um Sachverständige aus den Mitgliedsstaaten aufzufordern, sich daran zu beteiligen. Hintergrund ist, dass in der Abfallwirtschaft - respektive bei den Recyclingunternehmen - zahlreiche Problembereiche aufgetreten sind. Zum einen sind die Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten eingeschränkt, weil gefährliche Stoffe in Abfällen auftreten, die rechtlich beschränkt sind. Die auch als "besorgniserregenden Stoffe" bezeichneten Stoffe können eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen und sind teilweise heute bereits über das Chemikalienrecht bzw. Produktrecht beschränkt. Dazu gehören z.B. bestimmte Cadmiumverbindungen, Weichmacher im PVC, Polychlorierte Biphenyle in Altölen und Flammhemmer in Kunststoffen. Beschränkt werden diese gefährlichen Stoffe entweder über REACh oder Produktregelungen wie die Verpackungsverordnung oder das Elektro- und Elektronikschrottrücknahmegesetz. Insgesamt 4 Problembereiche umfasst die EU-Mitteilung. Jeder, der sich dazu äußern will, kann in einer öffentlichen Konsultation daran teilnehmen.

Description

Keywords

item.page.journal

Müll und Abfall

item.page.issue

Nr. 8

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 416-422

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections