Umweltschutz durch Sicherheitsleistungen. Ausreichende Sicherheitsleistungen für Umweltverpflichtungen bei stillgelegten Anlagen.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160
TIB: ZB 3623

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Abstract

Sicherheitsleistungen müssen die spätere Erfüllung insbesondere umweltrechtlicher Anforderungen durch die Unternehmen sicherstellen. Das gilt auch im Fall von Betriebsübergängen wie für die Braunkohleaktivitäten der Vattenfall in der Lausitz. Wesentliche Vorgaben resultieren aus dem EU-Beihilfenverbot. Daher können die für das Bergrecht herausgearbeiteten Überlegungen auf andere Bereiche übertragen werden - so auf Windenergieanlagen, für welche das Thema wegen der Stilllegung der ersten Anlagen erhebliche Bedeutung erlangt.

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Natur und Recht

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Nr. 8

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S. 526-531

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