Optimierung öffentlicher Infrastruktur mittels anreizkompatibler Beschaffungsverträge. Public-Private Partnerships im Fokus.
Callsen-Bracker
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Callsen-Bracker
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 584/160
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DI
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Abstract
Im Zuge der Beschaffung von Infrastruktur bedarf es diverser Leistungen, wie z.B. Planungs-, Bauausführungs-, Finanzierungs- oder Betreiberleistungen. Der öffentlichen Hand eröffnet sich bei der Abwicklung von Infrastrukturprojekten die Möglichkeit, all diese Leistungen separat an unterschiedliche Unternehmen zu vergeben oder sämtliche Leistungen gebündelt bei ein und demselben Unternehmen zu beauftragen. Die gebündelte Vergabe von Leistungen ist eine wesentliche Eigenschaft von sog. Public-Private Partnerships, die eine Alternative zu der konventionellen Beschaffung darstellen. Frage ist, welche Form der Vergabe aus Sicht der Gesellschaft zu bevorzugen ist und daher von der öffentlichen Hand angewandt werden sollte. Aufgrund der Unmöglichkeit, vollständige Verträge schließen zu können, erfordert es Anreizmechanismen, um das die Qualität der Infrastruktur beeinflussende Verhalten der beauftragen Unternehmen abseits der vertraglich geschuldeten Leistungen im Sinne der Gesellschaft zu lenken. Während bei der gebündelten Vergabe weniger Risiken für den optimalen Anreiz transferiert werden müssen, profitiert die separate Vergabe von spezifischen Anreizen.
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XII, 237 S.