Baugenehmigungsfreistellungsverfahren. Folgeprobleme bei Unwirksamkeit des Bebauungsplans.

Shaker
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Shaker

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Aachen

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 652/124

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Seit Mitte der 1970er Jahre ist unter anderem im öffentlichen Baurecht ein Trend zur Deregulierung verfahrensrechtlicher Vorschriften zu beobachten. Als Resultat dieser Deregulierungsbemühungen stellt sich in Nordrhein-Westfalen die Einführung bzw. Ausweitung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer und mittlerer Höhe dar. Unter gewissen Voraussetzungen, u.a. sofern das Wohnbauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht, kann daher in Nordrhein-Westfalen ein Wohngebäude ohne den vorherigen Erlass einer Baugenehmigung errichtet werden. Was in erster Linie für die Bauherren positiv im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung und damit einer Verkürzung der Dauer bis zum Baubeginn klingen mag, stellt sich nach der Errichtung des Wohnbauvorhabens insbesondere in dem Fall, bei Unwirksamkeit dkann es sich problematisch darstellen und ist formell illegal. Der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat dieses Problem erkannt und eine landesrechtliche Regelung in Form des § 67 Abs. 8 BauO NRW erlassen. Die landesrechtliche Regelung darf nicht dazu führen, dass sie im völligen Widerspruch zu den bundesrechtlichen Regelungen steht.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XI, 163 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Berichte aus der Rechtswissenschaft