Die Neuordnung des Anlagengenehmigungsrechts durch die Richtlinie über Industrieemissionen in Deutschland und Großbritannien.

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Berlin

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ZLB: 008/000 267 407

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DI
RE

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Abstract

Die Richtlinie über Industrieemissionen (IED) 2010/75/EU war bis 2013 in den Mitgliedstaaten der EU umzusetzen. Sie regelt die Anlagengenehmigung emissionsintensiver Anlagen in der EU. Rechtsvergleichend wird untersucht, wie die Umsetzung der genannten Richtlinie jeweils ins deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in die britischen bzw. englischen Environmental Permitting Regulations (EPR) erfolgt ist. Im Blickpunkt stehen die unterschiedlich umgesetzte Form der integrierten Anlagengenehmigung, die Implementierung des Standards der Besten verfügbaren Techniken (BVT) sowie die Handhabung der Anlagenüberwachung. Während sich im Ergebnis der Untersuchung für die EPR ein verstärkter Konsolidierungsbedarf ergibt, wird für das deutsche BImSchG-Regime das Erfordernis einer Ergänzung durch eine Industrieemissionsverordnung gesehen.

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217 S.

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