Zur Einführung des Begriffs der Ökosystemdienstleistung in das Bundesnaturschutzgesetz.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

Abstract

Jüngst wurden die Vorschriften zu den gebietsfremden Arten im Bundesnaturschutzgesetz geändert, um das nationale Recht an die europäische Reform im Recht zu den invasiven gebietsfremden Arten anzupassen. Neu ist dabei die Verwendung des Begriffs der Ökosystemdienstleistung. Gemeint ist damit der Nutzen der Ökosysteme für den Menschen. Die Ökosystemdienstleistung wird im Recht der invasiven Arten als gleichwertiges Schutzgut neben die Biodiversität gesetzt. Der Beitrag stellt die relevanten Rechtsänderungen vor, beleuchtet den Zusammenhang, in dem der Begriff der Ökosystemdienstleistung verwendet wird, sieht darin eine Akzentverschiebung, die über das Recht der invasiven Arten hinausgreift, schlägt vor, § 1 Abs. 3 BNatSchG im Lichte dieser Änderung zu interpretieren und wagt die These, dass die Akzentverschiebung auch auf andere Teilgebiete ausgreifen wird.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 7-8

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S. 387-392

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