Eigentum und Gemeinwohl. Überlegungen zu den Voraussetzungen einer Enteignung zugunsten Privater.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Seit vielen Jahren ist insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG auch zugunsten Privater, insbesondere privater Unternehmen, verfassungsrechtlich zulässig sein kann. Die Voraussetzungen dafür sind aber in jüngeren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts undeutlich geworden. Die im Ansatz zutreffende Unterscheidung verschiedener Fallgruppen hat offenbar dazu geführt, dass selbst die Kammern des Bundesverfassungsgerichts deutliche Unsicherheiten im Umgang mit der Enteignung zugunsten Privater erkennen lassen.

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Die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 12

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S. 465-473

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