Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern - zielorientiert, strukturiert und integriert. Merkblatt DWA-M 614. Februar 2018.

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Hennef

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ZLB: Kws 256/401

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Abstract

Die Vorgaben der Wasser- und Naturschutzgesetzgebung erfordern die angemessene Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von Maßnahmen an Fließgewässern - grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Die Anforderungen an eine naturnahe und umweltbewusste Ausgestaltung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen wurden in der letzten Zeit noch verschärft. Das Merkblatt zeigt, wie durch einen strukturierten und integrativen Planungsprozess Umweltbelange in geeigneter Weise berücksichtigt werden können. Behandelt werden insbesondere die Anforderungen bei Projektplanungen zu Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern. Dazu gehören z. B. die Herstellung oder wesentliche Umgestaltung eines Fließgewässers, aber auch Maßnahmen der Auenentwicklung, wobei die dargestellten Prinzipien grundsätzlich auch auf größere Fließgewässer und stehende Gewässer übertragbar sind. Richtschnur für die Struktur dieses Merkblatts ist ein zielorientierter, strukturierter und integrierender Planungsprozess, der sich inhaltlich in einzelne Planungsschritte gliedert. Die Orientierung aller an der Vorbereitung von Maßnahmen an Fließgewässern Beteiligten an diesen Planungsschritten fördert die Koordination und Kommunikation im Planungsprozess und schafft damit Voraussetzungen für eine gesellschaftlich akzeptable Entscheidung.

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70 S.

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DWA-Regelwerk; M 614