Beteiligung Privater im Fernstraßenbau. Infrastrukturgesellschaft und Öffentlich-Private Partnerschaften auf dem Prüfstand.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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RE
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Abstract
Zum Ende der 18. Legislaturperiode haben Bundestag und Bundesrat eine Reform der Fernstraßenverwaltung verabschiedet: In Zukunft werden die Bundesautobahnen durch eine Infrastrukturgesellschaft privaten Rechts in Trägerschaft des Bundes verwaltet. Während eine Beteiligung Privater an der Gesellschaft selbst ausgeschlossen wurde, bleibt die bereits bisher praktizierte Einbindung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften weitestgehend zulässig. Der Bundesrechnungshof hat neben der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vor allem auch die Öffentlich-Privaten Partnerschaften im Fernstraßenbau seit Längerem kritisch begleitet. Die aktuelle Reform gibt Anlass, neben den neugeschaffenen Verwaltungsstrukturen die Stellungnahmen des Bundesrechnungshofs näher zu beleuchten. .
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 7
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S. 268-278