Die Wohnsitzregelung als Instrument der regionalen Verteilung.

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Berlin

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ZLB: Kws 29/153

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RE

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Mit dem am 6. August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz hat der Bundesgesetzgeber das Aufenthaltsgesetz um den neuen § 12a erweitert. Die Norm trifft Regelungen darüber, wo insbesondere anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte in den ersten drei Jahren nach ihrer Anerkennung ihren Wohnsitz zu nehmen haben. Ob dies nun eine sinnvolle integrationspolitische Maßnahme ist oder eine integrationsschädliche und womöglich gar rechtswidrige Gängelung einer ohnehin vom Schicksal geschlagenen Personengruppe, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Der Beitrag will eine etwas genauere Analyse der Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge ermöglichen und zur Objektivierung der Diskussion beitragen.

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S. 185-190

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Difu-Impulse; 1/2018