Ausgewählte Fragen zum bayerischen Windenergieerlass vom 1. September 2016.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

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Abstract

Am 1. September 2016 ist der neue bayerische Windenergieerlass in Kraft getreten. Der Windenergieerlass soll einen einheitlichen und effizienten Vollzug der maßgeblichen Vorschriften bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sicherstellen. Der Beitrag erläutert kurz die rechtliche Bedeutung des Erlasses und gibt einen groben Überblick über seine Inhalte. Sodann greift der Beitrag ausgewählte Themenfelder des Erlasses heraus, die im Vergleich zur Vorgängerfassung erstmals oder in geänderter Form behandelt werden: Zum einen den Umgang mit seismologischen Stationen im Genehmigungsverfahren. Zum anderen zwei Bereiche, die in der Genehmigungspraxis derzeit das größte Konfliktpotenzial bergen und auch in einer Wechselwirkung zueinander stehen: Die "Entprivilegierung" von Windenergieanlagen durch die so genannte 10-H-Regelung und der Natur- und Artenschutz.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 24

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S. 833-839

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