Änderungen im Landesentwicklungsplan NRW: Mehr kommunale Planungsfreiheit für Wohnen und Gewerbe.
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen
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DE
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Köln
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ZLB: Kws 860 ZB 6748
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Abstract
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17. April 2018 Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalens (LEP NRW) beschlossen. Anlass für die beabsichtigten Änderungen sind die veränderten politischen Zielsetzungen der Landesregierung, die darauf abzielen, ländlichen Regionen und Ballungsräumen gleichwertige Entwicklungschancen zu gewährleisten und den Kommunen mehr Flexibilität und Entscheidungskompetenzen bei der Flächenausweisung zu geben. Aus kommunaler Sicht besonders bedeutsam sind die vorgesehenen Änderungen zur Siedlungsentwicklung. Ausgehend von den demografischen Erfordernissen sollen den unterschiedlichen Flächenbedarfen und unterschiedlichen Potenzialen der Städte und Gemeinden in den jeweiligen Teilräumen des Landes Rechnung getragen werden. Der im aktuellen LEP enthaltende raumordnerische Grundsatz der Flächeneinsparung soll reduziert werden, so dass der Wohnungsbaubedarf von aktuell jährlich 60.000 Wohnungen gedeckt werden kann. Außerdem ist der Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen sowie der Bedarf an Flächen für überörtliche Verkehrswege im derzeitigen LEP zu restriktiv und zudem unklar definiert. Ziel des LEP-Änderungsentwurfs ist es, in allen Regionen ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen, dabei jedoch das Gleichgewicht zwischen sozialem Zusammenhalt, Ökonomie und Ökologie zu bewahren.
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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Nr. 7
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S. 5-6