Annäherung an die Realität. Windenergieanlagen.
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Abstract
Die Berechnung der Schallausbreitung von Windkraftanlagen (WEA) wird in den nächsten Jahren die Grundlage für Genehmigungsverfahren sein. Deshalb sollte die Prognose der Schallausbreitung möglichst präzise sein. Um die Berechnungen aktuellen Messwerten anzupassen, wurde das sogenannte Interimsverfahren entworfen, über das in dem Beitrag berichtet wird. Das Interimsverfahren bedingt deutlich höher berechnete Pegel als das zuvor angewendete Alternative Verfahren nach ISO 9613-2. Die Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Hinweise zum Schall entworfen, die eine Empfehlung für die Schallimmissinsprognosen, Nebenbestimmungen in Genehmigungen sowie Messungen an WEA darstellen. Die Schallausbreitungsberechnung einer Schallimmissionsprognose für WEA wird gemäß Nr. A 2 der TA Lärm durchgeführt. Die LAI-Hinweise sind zwar keine rechtsverbindlichen Regelungen, sondern stellen Empfehlungen dar, doch es ist davon auszugehen, dass die formulierten Anforderungen in entsprechende Ländervorgaben eingearbeitet werden.
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Der Gemeinderat
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Nr. 6
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S. 38-39