Sozialgerechte Bodennutzung in Kommunen des Wirtschaftsraums München.
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2017
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DE
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München
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EDOC
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Zusammenfassung
Der Begriff der Sozialgerechten Bodennutzung entstammt § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch, in dem verlangt wird, dass die kommunale Bauleitplanung u. a. auch eine "sozialgerechte Bodennutzung" gewährleistet. Als Sozialgerechte Bodennutzung bezeichnet man neben der vorrangigen Schaffung bezahlbaren Wohnraums die Beteiligung planungsbegünstigter privater Grundstückseigentümer an den Kosten und Lasten, die durch kommunale Bauleitplanung ausgelöst werden. Das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung ist eine Möglichkeit von vielen weiteren, vergünstigten Wohnraum zu schaffen. Auch kleinere Kommunen können das Modell anwenden. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und was Kommunen rechtlich beachten sollten, stellen die Autoren ausführlich dar. Das Autorenteam ist dabei der Auffassung, dass Regelungen zur Sozialgerechten Bodennutzung auf die konkreten örtlichen Verhältnisse abgestimmt werden müssen; formularhafte Vorlagen und Muster also nicht weiterhelfen. Dennoch enthält die Handreichung, die sich sowohl an kommunale Entscheidungsträger als auch die Fachleute in den Kommunalverwaltungen richtet, ganz konkrete, praxisbezogene Tipps und Hinweise.
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Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
31 S.