Nutzenergiebedarf für Warmwasser in Wohngebäuden.

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DE

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Bonn

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1868-0097

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EDOC

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Zusammenfassung

Bei energetischen Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist für den Nutzenergiebedarf für Warmwasser in Wohngebäuden je Quadratmeter ein seit 2002 unveränderter Wert festgelegt, der auf empirischen Untersuchungen von Abrechnungsunternehmen aus 1996 beruht. Inzwischen hat sich sowohl die Wohnfläche pro Kopf als auch das durchschnittliche Wasserverbrauchsverhalten in Deutschland deutlich geändert. Da künftig bei der Bewertung von "Niedrigstenergiegebäuden" dem Warmwasserbedarf eine Schlüsselrolle zukommt, werden entsprechende empirische Erkenntnisse benötigt, die in diesem Vorhaben gewonnen und analysiert wurden. Auf dieser Basis war eine Neukonzeption der Berechnungsrandbedingung für den Nutzenergiebedarf Warmwasser nach Fortschreibung der energiesparrechtlichen Vorgaben zu entwickeln. In dieser Publikation werden ein Vorschlag für eine neue Methodik zur Warmwasserbedarfsberechnung der EnEV dargestellt und die möglichen Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Verfahrens diskutiert.

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109 S.

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BBSR-Online-Publikation; 17/2017