Öffentliches Interesse und Wettbewerb in der Daseinsvorsorge.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB

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Abstract

Die Autoren untersuchen die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Daseinsvorsorge. Nach ihrer Ansicht müsse stärker zwischen der Ebene des Auswahlverfahrens und der Ebene des Abschlusses und der Durchführung des Konzessionsvertrages unterschieden werden (wie bei anderen mehrseitigen Auswahlverfahren). Die Kontrolle der Auswahlentscheidung sollte den Verwaltungsgerichten zugewiesen werden, weil sie über Erfahrungen mit den zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Bindungen verfügten (z.B. zur Frage, welches Staatsorgan bei Vergabeverfahren für welche Entscheidung zuständig ist). Dies würde die zügige und rechtseinheitliche Entscheidung fördern und die Zivilgerichte entlasten. Sinnvoll wäre eine zweistufige Ausgestaltung des Instanzenzuges mit dem Oberverwaltungsgericht als Eingangsinstanz.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 323-327

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