Die neue Ertragswertrichtlinie auf dem Prüfstand. Erfahrungen und Erkenntnisse nach zwei Jahren Anwendung.
Chmielorz
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Chmielorz
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DE
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Wiesbaden
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1616-0991
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ZLB
TIB: ZA 3249
TIB: ZA 3249
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Abstract
In den vergangenen Jahren sind die rechtlichen Grundlagen für die Ermittlung von Markt- bzw. Verkehrswerten grundlegend überarbeitet worden. Der Prozess, der mit der Überarbeitung des Baugesetzbuches (BauGB) begann, setzte sich mit der Novellierung der Wertermittlungsverordnung (WertV) zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 19.05.2010) fort. Er wurde durch die Erarbeitung der Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL 11.01.2011), der Sachwertrichtlinie (SW-RL 05.09.2012), der Vergleichswertrichtlinie (VW-RL 20.03.2014) sowie der im Jahr 2015 veröffentlichten Ertragswertrichtlinie (EW-RL 12.11.2015) konsequent weitergeführt. Der eingeschlagene Weg zu einer höheren Einheitlichkeit und marktgerechten Grundsätzen in der Markt- bzw. Verkehrswertermittlung wird mit der Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) zur Immobilienwertermittlungsrichtlinie (ImmoWertR) in näherer Zukunft zumindest formal abgeschlossen werden. Es bleibt indes abzuwarten, welche Konsequenzen sich aus der aktuellen Rechtsprechung zur Grundsteuer ergeben werden. Der vor Jahren angestoßene und langwierige Prozess ist insofern möglicherweise noch lange nicht abgeschlossen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den inhaltlichen Regelungen der EW-RL 2015 auseinander und greift die in der Praxis gesammelten Erfahrungen zu der EWRL 2015 auf und diskutiert diese im Hinblick auf mögliche Ergänzungen in der ImmoWertR.
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Flächenmanagement und Bodenordnung
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Nr. 3
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S. 109-113