Durchsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten. Am Beispiel des Kartellrechts.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0531-2485
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ZLB
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Abstract
Die Regeln des EU-Kartellrechts werden sowohl durch die Europäische Kommission wie auch dezentral durch mitgliedstaatliche Fachbehörden durchgesetzt. Auf europäischer Ebene hat sich ein spezielles Verwaltungsverfahren herausgebildet, welches eine effektive und rechtsstaatliche Durchsetzung erlaubt, ohne hierfür im Regelfall auf mitgliedstaatliche Hoheitsrechte zurückgreifen zu müssen. Die parallele Durchsetzung auf Ebene der mitgliedstaatlichen Behörden richtet sich im Ausgangspunkt nach dem nationalen Organisations- und Verfahrensrecht, wird aber zunehmend durch unionsrechtliche Vorgaben überlagert.
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Europarecht
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Nr. 2
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S. 175-190