Geschlechtergerechtigkeit und Klimapolitik.

Bundeszentrale für politische Bildung
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Bundeszentrale für politische Bildung

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DE

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Bonn

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0479-611X

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ZLB

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Abstract

Viele Jahre lang wurden Klimawandel und Klimapolitik als geschlechtsneutral betrachtet. So enthalten weder die Klimarahmenkonvention von 1992 noch das Kyoto-Protokoll von 1997 Referenzen zu Gender oder Frauen. Seit einiger Zeit wird das Thema Geschlechtergerechtigkeit jedoch stärker wahrgenommen, und es hält in der internationalen Klimapolitik Einzug in Beschlüsse, Arbeitsprogramme, Workshops und Empfehlungen unter der UN-Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC). Erstmals wurde das Geschlechterthema 2001 im UNFCCC-Prozess aufgegriffen, zunächst mit dem Fokus auf die Beteiligung von Frauen in den Gremien der Klimarahmenkonvention - ein Beschluss, der weitgehend folgenlos blieb. Im Laufe der folgenden Jahre wurde eine Reihe inhaltlicher Genderreferenzen in Beschlüsse und Arbeitsprogramme eingebaut: Anpassungsprogramme sollen auf einem geschlechtersensiblen und partizipatorischen Ansatz basieren, bei allen Aktivitäten im Bereich Kapazitätsentwicklung sollen Geschlechteraspekte berücksichtigt werden, und auch in allen Elementen von Artikel 6 der Klimarahmenkonvention - Bildung, Training, Fortbildung, Bewusstseinsbildung, Partizipation, Zugang zu Information - soll Gender als Querschnittsthema berücksichtigt werden.

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Aus Politik und Zeitgeschichte

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Nr. 21-23

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S. 40-47

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