Flüchtlingsstrom 2015. EU-Notfall-Umverteilungsmechanismus ohne wirksame Beteiligung von EU-Parlament und EU-Kommission?
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Date
2018
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DE
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Baden-Baden
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0531-2485
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ZLB
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Authors
Abstract
Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise, die im Laufe des Sommers 2015 über Europa hereinbrach, erließ der Rat der EU einen Beschluss, um Italien und Griechenland bei der Bewältigung des massiven Zustroms von Migranten zu unterstützen. Nun hat der EuGH Klagen der Slowakei und Ungarns gegen diesen Beschluss zur Umsiedlung von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland abgewiesen. Zwar habe der Rat wesentliche Änderungen am ursprünglichen Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission vorgenommen und diesen nicht einstimmig angenommen. Jedoch sei das Europäische Parlament über diese Änderungen vor der Annahme seiner Entschließung ordnungsgemäß unterrichtet worden und der Rat nicht zur einstimmigen Beschlussannahme verpflichtet gewesen. Ferner sei der Beschluss ein Rechtsakt ohne Gesetzescharakter gewesen, so dass die nationalen Parlamente nicht hätten beteiligt werden müssen. Konnte sich der EuGH zu Recht über diese von den klagenden Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken hinwegsetzen?
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Europarecht
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Nr. 1
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S. 62-86