Verändert die neue Gewerbeabfallverordnung die Stoffströme in Deutschland?

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623

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Abstract

2002 trat die erste Fassung der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Ziel war, die Verwertung gewerblicher Abfälle aus Gewerbe und Industrie zu fördern. Tatsächlich fand auf ihrem Rücken unter dem Stichwort "Pflichtrestmülltonne" der Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und privater Entsorgungswirtschaft über den Zugriff auf gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle statt. Eine weitere, insbesondere ökologische Bedeutung erlangte diese Verordnung auch mangels Vollzugs nie. Dies soll sich nunmehr durch die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ändern, welche im April dieses Jahres veröffentlicht wurde und seit dem 1.8.2017 in Kraft ist. Der Beitrag setzt sich mit der Fragestellung auseinander, ob die GewAbfV das Potenzial hat, der Abfallverbrennung nachhaltig gemischte gewerbliche Abfälle zugunsten eines Recyclings zu entziehen.

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Natur und Recht

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Nr. 12

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S. 801-804

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