Über die (Un-)Möglichkeit "rechtsfreier Räume".

Kohlhammer
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Kohlhammer

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DE

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477

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Abstract

Nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht 2015 in mehreren deutschen Großstädten, bei denen die scheinbar überforderte Polizei die massenhafte Begehung von Straftaten nicht verhindern bzw. unterbinden konnte, waren zahlreiche Stimmen schnell bei der Hand zu behaupten, mitten in Deutschland habe es - vorübergehend - "rechtsfreie Räume" gegeben. Die Bedeutung dieses Begriffs wird scheinbar als bekannt vorausgesetzt, was sich bei näherer Betrachtung als kaum zutreffend und ziemlich leichtfertig erweist. Es stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis das Recht zum Raum steht und ob es tatsächlich einen "rechtsfreien Raum" gibt.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 8

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S. 253-266

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