GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Aufsicht im Umbruch.

Budrich
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Budrich

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Leverkusen

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1865-7192

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ZLB: Kws 761 ZA 3495
TIB: Z 928

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Abstract

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden bisher vor allem die Verbände auf der Seite der gesetzlichen Krankenkassen reguliert. Durch das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz stehen nunmehr die Strukturen aller Spitzenorganisationen und somit auch die der Kassenärzte im Fokus des Gesetzgebers. Der Beitrag setzt sich mit den regulativen Wirkungen dieses Gesetzes auf die verbandliche Selbstverwaltung und die Aufsicht über die Spitzenorganisationen in der GKV auseinander. Dabei wird die Frage untersucht, ob das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz eine grundlegende Veränderung der Aufsicht über die Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Folge hat und welche Faktoren dafür sprechen. Hier soll verdeutlicht werden, dass die Aufsichtskompetenzen des Gesundheitsministeriums ausgeweitet wurden, während gleichzeitig die Ausgestaltung zentraler Selbstverwaltungsstrukturen im Gesetz festgeschrieben wurde. Auf der Grundlage eines Vergleichs wird gezeigt, dass inzwischen von einer deutlichen Annäherung der Aufsicht über die Spitzenorganisationen in der GKV an die Kommunalaufsicht ausgegangen werden kann. Grund hierfür ist eine Verschiebung von Aufsichtskompetenzen, die einen Umbruch der bislang dominierenden Rechtsaufsicht darstellt.

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Der moderne Staat

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Nr. 1

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S. 133-151

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