Bestenauslese als Organisationsprinzip. Zu Begriff und Funktion des öffentlichen Amtes i. S. d. Art. 33 Abs. 2 GG.
Kohlhammer
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Datum
2017
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 622 ZB 1139
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Das in Art. 33 Abs. 2 GG normierte Gebot der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter spielt in seiner subjektiv-rechtlichen Dimension eine zentrale Rolle insbesondere für beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten. Gerade die Einbeziehung des privatrechtlich organisierten öffentlichen Dienstes in den Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG macht jedoch deutlich, dass die Bestenauslese vor allem ein objektiv-rechtliches Gebot der Staatsorganisation im weiteren Sinne darstellt, weil eine Akzessorietät des öffentlichen Amtes zur öffentlichen (d.h. staatlichen) Aufgabe besteht. Die öffentliche Hand und teilweise auch Private, welche öffentliche Aufgaben wahrnehmen, dürfen danach öffentliche Aufgaben ausschließlich mit nach den Grundsätzen der Bestenauslese ausgewähltem Personal erfüllen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die öffentliche Verwaltung
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 414-420