Bestenauslese als Organisationsprinzip. Zu Begriff und Funktion des öffentlichen Amtes i. S. d. Art. 33 Abs. 2 GG.

Kümper, Boas
Kohlhammer
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Datum

2017

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Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0029-859X

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 622 ZB 1139

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Das in Art. 33 Abs. 2 GG normierte Gebot der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter spielt in seiner subjektiv-rechtlichen Dimension eine zentrale Rolle insbesondere für beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten. Gerade die Einbeziehung des privatrechtlich organisierten öffentlichen Dienstes in den Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG macht jedoch deutlich, dass die Bestenauslese vor allem ein objektiv-rechtliches Gebot der Staatsorganisation im weiteren Sinne darstellt, weil eine Akzessorietät des öffentlichen Amtes zur öffentlichen (d.h. staatlichen) Aufgabe besteht. Die öffentliche Hand und teilweise auch Private, welche öffentliche Aufgaben wahrnehmen, dürfen danach öffentliche Aufgaben ausschließlich mit nach den Grundsätzen der Bestenauslese ausgewähltem Personal erfüllen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die öffentliche Verwaltung

Ausgabe

Nr. 10

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 414-420

Zitierform

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