VgV/UVgO einschließlich VergStatVO. Kommentar (MWK).

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Köln

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ZLB: R 654/129

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Abstract

Der Gesetzgeber wird das deutsche Vergaberecht aufgrund der neuen EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU grundlegend reformieren. IDeshalb wird die VgV umfassend überarbeitet, insbesondere werden Vorschriften der VOL/A und der VOF in der VgV zusammengeführt. In der täglichen Vergabepraxis wird die VgV daher erheblich an Bedeutung gewinnen und wird folgende Neuerungen enthalten: Innovationspartnerschaft als neue Vergabeart; Neue Voraussetzungen für die Wahl des Verhandlungsverfahrens; Änderungen bei der Bemessung von Teilnahme- und Angebotsfristen; Neue Vorgaben zur Kommunikation (eVergabe); Nachweis der Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung sowie zahlreiche Regelungskomplexe der VOL/A und VOF, insbesondere zur Verfahrensgestaltung, Auswahl und Prüfung der Unternehmen und Angebote, Durchführung von Wettbewerben und zur Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen.

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LXXII, 2345 S.

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