Öffentlichkeit und Vertraulichkeit im Recht der kommunalen Eigengesellschaften. Am Beispiel Nordrhein-Westfalens.

Kommunal- u. Schul-Verl.
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Kommunal- u. Schul-Verl.

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DE

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Wiesbaden

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ZLB: R 641/7

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Zusammenfassung

Ausmaß und Grenzen von Transparenz im Recht der kommunalen Eigengesellschaften in Nordrhein-Westfalen sind im öffentlichen Recht wie im Gesellschaftsrecht von großer praktischer Bedeutung. Mit der Arbeit werden Lösungen für die zahlreichen Konflikte, die sich zwischen den unterschiedlichen Rechtsmaterien ergeben, aufgezeigt. Die Informationsbeziehung zwischen der Kommune und ihren Eigengesellschaften in den Rechtsformen der GmbH und AG wird dargestellt. Hierfür maßgeblich sind die Art und Weise der Vertretung der Gemeinde in den einzelnen Gesellschaftsorganen sowie die Öffentlichkeit von Sitzungen der Organe. Die Kommune hat verschiedene Informationsansprüche gegenüber den Gesellschaften, die näher untersucht werden. Die Informationsbeziehungen zwischen der Kommune und den Bürgern hinsichtlich der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung sowie die Informationsbeziehungen zwischen den kommunalen Eigengesellschaften selbst und den Bürgern werden analysiert. Öffentlichkeits- und Unterrichtungspflichten der Kommune und Ansprüche aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sind hier maßgeblich. Vergleiche zu anderen Informationsgesetzen legen nahe, dass auch eine unmittelbare Anspruchsverpflichtung kommunaler Eigengesellschaften nach dem IFG NRW angezeigt ist. Eine entsprechende Fortentwicklung des Rechts wird vorgeschlagen.

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XXIX, 182 S.

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Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung; 18