Die Rechtswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am Beispiel des Rechts auf inklusive Bildung.

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DE

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Münster

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ZLB: 008/000 207 598

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Die 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention wurde als Meilenstein des internationalen Menschenrechtsrechtsschutzes bejubelt. Auch in Deutschland ist sie mit großen Erwartungen für die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbunden. Die Autorin untersucht unter besonderer Berücksichtigung des in der Konvention festgeschriebenen Rechts auf inklusive Bildung, welche Konsequenzen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für den Rechtsanwender ergeben. Sie analysiert, welche Maßnahmen von Bund und Ländern erforderlich sind, um eine möglichst umfassende Wirkung der Konvention in diesem Bereich zu gewährleisten. Überdies erörtert sie in diesem Kontext das Verhältnis Deutschlands zur EU, die ebenfalls Vertragspartei der UN-Behindertenrechtskonvention ist.

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XVII, 274 S.

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Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa; 26