Überplanung von Altanlagen der Bahn. Anspruch der Gemeinde auf "Entwidmung"?

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Hamburg

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ZLB: Kws 316/35

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DI

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Abstract

Aus den vielfältigen Beziehungen zwischen Bauleitplanung und Fachplanung hat sich die Autorin die Frage nach dem planungsrechtlichen Schicksal der ehemals für Bahnanlagen genutzten Flächen herausgegriffen. Der Trend, dass Strecken und Anlagen für den Bahnverkehr aufgegeben werden, hält nach wie vor an. Der Anteil der Eisenbahn am Verkehrsaufkommen ist rückläufig, die Eisenbahnunternehmen stehen unter wirtschaftlichem Druck und durch die verbesserte Technik reduziert sich der Flächenbedarf für die Bahnanlagen. Oftmals befinden sich die Flächen in attraktiver Innenstadtlage, sodass die Gemeinden eigene Planungsvorstellungen entwickelt haben und diese auch gegen einen möglichen Widerstand der Eisenbahnunternehmen umsetzen möchten. Die Autorin geht speziell auf die Rechtsposition der Gemeinden ein. Der Titel fragt nach dem Anspruch der Gemeinde auf "Entwidmung". Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG wird auf seine dogmatische Konzeption hin untersucht und vor diesem Hintergrund der genaue Inhalt der Gewährleistung entwickelt. Für Grundstücke wird die Betriebsanlage einer Eisenbahn sind oder auf denen sich Betriebsanlagen einer Eisenbahn befinden, bei fehlendem Verkehrsbedarf die Freistellung von Bahnbetriebszwecken festgestellt. Die Autorin untersucht, ob und wie sich die Vorschrift in das Verhältnis von Eisenbahnfachplanung und Bauleitplanung einfügen lässt.

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XXII, 188 S.

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Studien zum Planungs- und Verkehrsrecht; 10