Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren §§ 80-96a ArbGG, §§ 83, 84 BPersVG mit den Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze. Kommentar.
E. Schmidt
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Date
2017
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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ZLB: R 390/490
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RE
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Abstract
Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sind für Personalvertretungssachen die Verwaltungsgerichte zuständig. Das Verfahren ist jedoch nach den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes durchzuführen. Der Autor erläutert die spezifische Ausgestaltung und Handhabung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens - einer über Jahrzehnte entstandenen Verfahrensordnung mit durchaus erheblichen Eigenheiten. Der Kommentar bietet: Rechtswegbeschreibungen und gerichtsverfassungsrechtliche Regelungen des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts; Darstellung des Beschlussverfahrens in seinen drei Instanzen, einschließlich der ergänzenden Rechtsbehelfe (sofortige Beschwerde, Anhörungsrüge, Wiederaufnahme); Auswertung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf Bundes- und Länderebene. Besonderer Wert wird auf die Herausarbeitung auch der arbeitsgerichtlichen Praxis gelegt, soweit sie auf den öffentlichen Dienst übertragbar ist, aber auch auf die Beschreibung der sachlich begründeten Abweichungen.
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XX, 809 S.