Begrenzung des Rechtsgehorsams. Die Debatte um Widerstand und Widerstandsrecht in Westdeutschland 1945-1968.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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DE

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Tübingen

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ZLB: R 148/125

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Die nachträgliche Aufnahme eines allgemeinen Widerstandsrechtes in das Grundgesetz 1968 wird in der Forschung zumeist als ein Zugeständnis an die Kritiker der Notstandsgesetze interpretiert. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die Frage nach den Grenzen des Rechtsgehorsams seit der Gründung der Bundesrepublik in unterschiedlichen Zusammenhängen immer wieder intensiv diskutiert wurde. Die Forderung nach einem allgemeinen Widerstandsrecht wird verständlicher vor dem Hintergrund einer gesellschaftlichen Debatte um Widerstand und Widerstandsrecht. Widerstand und politischer Ungehorsam, so die zentrale Ausgangshypothese, wurden nach 1949 nicht mehr allein als Bedrohung der staatlichen Ordnung und des Rechtsfriedens, sondern - vor dem Hintergrund der Erfahrung des Nationalsozialismus - auch als Chance und politisches Gebot betrachtet.

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XII, 254 S.

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Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts; 91