Die behördliche Duldung.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Als potentielle Anwendungsfelder behördlicher Duldungen kommen u.a. das Umweltrecht, sowie das öffentliche Baurecht in Frage. Klassisches Beispiel für eine behördliche Duldung ist das formell und materiell illegale Außenbereichsvorhaben, welches von der Bauaufsichtsbehörde für einen gewissen Zeitraum hingenommen wird. Wie soll eine Behörde auf rechtswidrige Zustände reagieren? Muss sie in jedem Fall auf die Rückkehr zur Rechtmäßigkeit drängen oder darf sie rechtswidrige Zustände auch dulden? Vor dem Hintergrund dieser Fragen nimmt die Untersuchung die behördliche Duldung in den Blick. Sie zeigt die Wesensmerkmale der Duldung auf, steckt ihren Anwendungsbereich ab und grenzt die Duldung von anderen nahestehenden Instrumenten des Verwaltungsrechts ab. Es wird sich herausstellen, dass die "echte" Duldung eine seltene Spezies der verwaltungsrechtlichen Handlungsformen ist, die zwar nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung steht, jedoch im grundrechtssensiblen Bereich einer eindeutigen Kodifizierung bedürfte.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 21

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S. 1336-1344

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