Drittschutz im Fachplanungsrecht. Das "Recht auf Abwägung" im Lichte der europa- und verfassungsrechtlichen Rechtsschutzanforderungen.
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2015
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DE
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Mainz
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Zusammenfassung
Das Rechtsschutzsystem des deutschen Verwaltungsrechts dient primär dem Schutz von Individualrechten. Diese Ausrichtung bereitet auf dem Gebiet des Fachplanungsrechts erhebliche Probleme. Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fehler im Rahmen einer umfangreichen Planungsentscheidung zu einer Verletzung eines subjektiven Rechts bei einem Planungsbetroffenen führt. Die Rechtsprechung differenziert insoweit nach der Art der Betroffenheit und verlangt grundsätzlich die Geltendmachung einer Verletzung des von ihr bereits in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelten "Rechts auf Abwägung". Den Planungsnachbarn kommt hierdurch im Ergebnis lediglich eine relativ schwache Abwehrrechtsposition zu, weshalb ein Großteil der Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse erfolglos bleibt. Die Rechtsprechung sieht sich daher seit jeher Kritik ausgesetzt. Eine grundlegende dogmatische Aufarbeitung der Drittschutzdogmatik im Fachplanungsrecht wurde jedoch lange Zeit versäumt. Im Rahmen der Arbeit wird dieser Versuch unternommen und dabei insbesondere die Anknüpfung an das "Recht auf Abwägung" einer kritischen Würdigung anhand der allgemeinen Schutznormkriterien unterzogen. Dabei wird festgestellt, dass die bisherige Drittschutzkonzeption einer Korrektur bedarf und vor allem dem Verfahrensrecht eine größere Bedeutung beizumessen ist. Im Ergebnis wird eine vorrangige Ausrichtung des Drittrechtsschutzes anhand der betroffenen Grundrechtspositionen befürwortet. Die Rechtsposition des "Rechts auf Abwägung" genügt nicht den allgemeinen Schutznormkriterien und sollte aufgegeben werden. Aufgrund der Grundrechtsrelevanz fachplanungsrechtlicher Vorhaben für die Planungsbetroffenen ist ein Rückgriff auf das "Recht auf Abwägung" in der Praxis entbehrlich.
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Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XXVII, 308 S.