Die Untätigkeitsklage im Asylverfahren: Bescheidungsklage möglich?

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Der Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Untätigkeitsklage im Asylverfahren eine Bescheidungsklage möglich ist. Hintergrund sind die unterschiedliche Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte hinsichtlich der Zulässigkeit einer Bescheidungsklage sowie die zunehmende Zahl der Untätigkeitsklagen von Asylantragstellern vor den Verwaltungsgerichten aufgrund der Überlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Dabei zeigt der Beitrag auf, dass eine Bescheidungsklage aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben vorliegend zwingend vorgeschrieben sein könnte. Denn die Richtlinien 2005/85/EG und 2013/32/EU sehen allgemein vor, dass dem Asylantragsteller seowohl ein behördliches Verfahren als auch eine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit zur Verfügung stehen muss. Rechtssicherheit und Rechtsklarheit kann vorliegend daher nur ein Vorabentscheidungsverfahren gem. Art 267 Abs. 1 Buchs. b) AEUV bringen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 9

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S. 551-554

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