Kein "Mund auf - Augen zu". Der freie Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

In zwei aufsehenerregenden und grundlegenden Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Recht auf freien Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt letztinstanzlich bekräftigt. Entsprechenden Informationsanträgen können entgegenstehende Interessen am Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht wirksam entgegengehalten werden. Bekräftigt wird damit die sachlich richtige Grundentscheidung des Unionsgesetzgebers, nach der Stoffeinträge in die Umwelt und damit letztlich auch in den menschlichen Körper nicht geheim gehalten werden dürfen. Die Entscheidungen werden weitgehende Auswirkungen auf das Recht der umweltrelevanten Produktzulassung haben.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 3

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S. 146-152

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