Auslegung und Schicksal des Bieterangebots im Vergabeverfahren.

Werner
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Werner

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZA 3503

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Abstract

Damit der Auftraggeber genug Zeit für die Prüfung und Wertung der Angebote hat, müssen Bieter in ihrem Angebot erklären, dass sie sich bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Frist an ihren Antrag binden. Den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung widersprechende Angebote sind auf der ersten Stufe der Angebotswertung grundsätzlich vom weiteren Verfahren auszuschließen Um ermitteln zu können, ob ein Angebot den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht, ist sein Inhalt mit der Leistungsbeschreibung zu vergleichen. Spätestens im Zeitpunkt der Entscheidung über den Angebotsausschluss und der Angebotswertung muss sich der Auftraggeber also über den maßgeblichen Inhalt des Bieterangebots im Klaren sein. Der Inhalt einer Willenserklärung bestimmt sich durch Auslegung. Die Maßstäbe für die Auslegung eines Bieterangebots im Vergabeverfahren sind erster Untersuchungsgegenstand des Beitrags. Im Anschluss daran lässt sich klären, welchen Einfluss einige verfahrensrechtliche Schritte, die zeitlich zwischen der Angebotsabgabe und der Entscheidung über den Ausschluss bzw. der Wertung des Angebots liegen, auf den Inhalt des Bieterangebots nehmen können.

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Vergaberecht

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Nr. 1

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S. 11-26

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