Die Vergabe von Rahmenvereinbarungen und die Durchführung nachgelagerter Wettbewerbe nach neuem Recht.

Werner
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Werner

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZA 3503

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Abstract

Mit der Vergaberechtsreform wurden die Bestimmungen für die Vergabe von Rahmenvereinbarungen und den Abschluss der daraus resultierenden Einzelverträge konkretisiert und teilweise erweitert) Außerdem ist das Institut der Rahmenvereinbarung über § 103 Abs. 5 GWB n.F. mit Gesetzesrang versehen worden. Die aus den Neuerungen und den unterschiedlichen Ausgestaltungen resultierenden Auswirkungen auf die Vergabepraxis sollen im Beitrag untersucht und bewertet werden.

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Vergaberecht

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Nr. 1

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S. 1-10

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