Kant, das geltende Recht und die Einstellungen der Bürger zu Flüchtlingen und anderen Migranten.

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DE

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Baden-Baden

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0340-0425

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ZLB: Soz 1 ZA 749
BBR: Z 373
IRB: Z 1018

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RE

Abstract

Immanuel Kant hat sich vor mehr als 200 Jahren mit den Bedingungen eines dauerhaften Friedens zwischen den Staaten auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang hat er sowohl grundlegende Überlegungen zu einem Weltbürgerrecht auf Zuflucht als auch zur Legitimität der Abweisung von Migranten formuliert. Zu unterscheiden ist demnach zwischen Schutzsuchenden, beispielsweise Kriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten, einerseits sowie andererseits Zuwanderern, die aus anderen Motiven und ohne akute und unmittelbare Bedrohung ihr Heimatland verlassen haben. Während erstere sich im Sinne Kants auf das Besuchs- und Schutzrecht im Rahmen des Weltbürgerrechts berufen können, gilt dies für die zweite Gruppe nicht. Ganz ähnlich unterscheidet auch das momentan geltende Recht zwischen verschiedenen Zuwanderungsgruppen, denen der Zugang zu einem anderen Land gewährleistet werden muss, und solchen, die zurückgewiesen werden können. Inwieweit entsprechen die Einstellungen der Menschen in Deutschland zu Flüchtlingen und anderen Migranten den Überlegungen Kants und dem geltenden Zuwanderungsrecht?

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Leviathan

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Nr. 4

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S. 604-620

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