Fluglärmzonen durch die Landesplanung. Das Für und Wider am Beispiel des Flughafens München II im Lichte des betroffenen Raumes.
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DE
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Augsburg
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DI
EDOC
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Abstract
Bauliche Nutzungsbeschränkungen vor allem im Umfeld von internationalen Verkehrsflughäfen sind angesichts der hohen gesundheitsschädlichen Fluglärmemissionen unerlässlich. Bisher war es Aufgabe der Bayerischen Landesplanung diese baulichen Restriktionsbereiche in Form von landesplanerischen Zielen zu Lärmschutzzonen festzulegen. Für betroffene Kommunen und Regionen sind damit siedlungsstrukturelle und ökonomische Restriktionen verbunden, welche die Entwicklung von Kommunen und Regionen erheblich einschränken können. Mit der Kompetenzabgabe der Landesplanung zur Festlegung der Fluglärmzonen wird in Zukunft ein fachfremdes Ressort die Festlegung durch Neuregelungen in Anlehnung an das Fluglärmgesetz vornehmen. Diese Neuregelungen sind jedoch als reines Entschädigungsgesetz konzipiert. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, was der querschnittsbezogene Ansatz der Landesplanung bei der Zonenfestlegung bisher für einen der höchst betroffenen Flughafenräume im Umfeld von Bayerns größten und raumwirksamsten internationalen Verkehrsflughafen München II aus Sicht des betroffenen Raumes gebracht hat.
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VII, 70 S., Anh.
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Schriften zur Raumordnung und Landesplanung; 42