Das neue Verpackungsgesetz - was sollten die Landkreise tun?

Hartwig, Walter
Kohlhammer
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2017

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Kohlhammer

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DE

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Stuttgart

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0342-2259

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ZLB: Kws 740 ZB 6881
BBR: Z 46

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RE

Abstract

Am 12.7.2017 wurde das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) verkündet, womit eine lange Diskussion um die Weiterentwicklung des Verpackungsrechts einen vorläufigen Abschluss gefunden hat. In seinen wesentlichen Teilen tritt das Gesetz am 1.1.2019 in Kraft und löst die gegenwärtige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Von besonderem Interesse für die kommunale Seite ist dabei Paragraph 22 VerpackG, der die Abstimmung zwischen Betreibern dualer Systeme und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wesentlich umfangreicher und teilweise anders als der bisherige Paragraph 6 Absatz 4 VerpackV regelt. Aus Sicht eines Landkreisentsorgungsunternehmens wird dazu festgestellt, dass das gesamte Abstimmungsprozedere noch komplizierter geworden ist: Zwar sind manche streitigen Rechtsfragen entschieden worden, dafür aber andere erhalten geblieben und durch die Einführung neuer Rechtsinstrumente und inhaltlicher Vorgaben neue Rechtsfragen entstanden, deren abschließende Klärung geraume Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

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Der Landkreis

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Nr. 8/9

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S. 397-398

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