Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: Kws 860 ZB 6748

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Abstract

In vielen deutschen Städten sind zur Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie und des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Luftreinhaltepläne erarbeitet worden. Im Bereich Verkehr sind viele Maßnahmen wie das Verkehrsmanagement, Einführung von Umweltzonen oder Durchfahrtsverbote für Lastkraftwagen getroffen worden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen hat die Feinstaubbelastung deutlich gesenkt. Die seit 2012 geltenden Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) werden allerdings in vielen Städten nach wie vor überschritten. In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2015 insgesamt elf Gebiete mit 29 Städten von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Die Europäische Kommission hat bereits im Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zu den Grenzwertüberschreitungen von NO2 eingeleitet. Im Februar 2017 forderte die EU-Kommission die Bundesregierung erneut auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere wurde kritisiert, dass in den meisten betroffenen Gebieten Grenzwerte erst im Jahr 2020 oder später eingehalten werden. Nach Auffassung der EU-Kommission würde damit der Grenzwert um zehn oder mehr Jahre nach Ablauf der Frist noch immer überschritten und angesichts der Dauer der Nichteinhaltung der Grenzwerte reduziere sich der Ermessensspielraum der zuständigen Behörden deutlich. Deshalb sollten auch ordnungsrechtliche Maßnahmen sowie weitere Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge in Betracht gezogen werden. Handlungsdruck besteht auch aufgrund einer sich wandelnden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die die Auffassung vertreten, dass das bloße Aufstellen von Luftreinhalteplänen nicht ausreicht. Vor diesem Hintergrund wurde in Nordrhein-Westfalen eine Fortschreibung der Luftreinhalteplanung beschlossen. Hierfür hat die Geschäftsstellte des Städtetags Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit einigen Umweltdezenten/innen und Amtsleiter/innen der betroffenen Städte ein 10-Punkte-Programm zur Fortschreibung der Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen erarbeit, über das in dem Beitrag berichtet wird.

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 6

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S. 2-5

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