An der richtigen Stelle ansetzen. Baumkontrolle.

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Schäden durch Bäume im öffentlichen Raum sind vergleichsweise selten. Die von Bäumen ausgehende Gefahr ist gering. Die meisten Schadensfälle ereignen sich durch Wetterereignisse. Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht zufolge sind Städte und Gemeinden verpflichtet, im öffentlichen Raum für die Sicherheit ihrer Bäume zu sorgen. Wird der Sicherungspflicht nicht mit der erforderlichen Sorgfalt nachgekommen und entsteht ein Schaden an einer Person oder Sache, kann gemäß Paragraph 823 BGB Schadenersatz eingefordert werden. Es liegt in einem Schadensfall grundsätzlich nah, der Kommune Versäumnisse der Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen. Mit einer lückenlosen Dokumention aller Informationen um den Baum kann die Kommune derartige Vorwürfe als haltlos widerlegen. Grundlage der fachgerechten Pflege des Baumbestandes ist ein professionell geführtes Kataster, über das in dem Beitrag berichtet wird. Darin werden Untersuchungen und Maßnahmen gerichtsfest dokumentiert. Ein wichtiger Baustein zum ökonomischen Baummanagement sind Baumkontrollen durch qualifizierte Baumkontrolleure. Pflegemaßnahmen werden rechtzeitig empfohlen, um den Baum in seinem Wert möglichst lange zu erhalten und Schäden abzuwehren.

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Der Gemeinderat

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Nr. 5

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S. 62-63

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