Trotz Richtlinie weiterhin intergouvernemental. Neues zum konsularischen Schutz der Unionsbürger in Drittstaaten.
Kohlhammer
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2017
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 622 ZB 1139
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Europarecht enthält bereits seit dem Vertrag von Maastricht das Recht der Unionsbürger, in Drittstaaten, in denen ihr Heimatstaat nicht vertreten ist, von den dort vorhandenen Vertretungen anderer Mitgliedstaaten wie deren eigene Staatsangehörige konsularisch geschützt zu werden (vgl. jetzt Art. 23 AEUV). Dieses Recht befindet sich gewissermaßen an der "Schnittstelle" von Europarecht, Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten. Die Umsetzung dieses europarechtlichen Schutzanspruchs erfolgte bisher vor allem durch Vereinbarungen, die zwischen den Vertretungen der Mitgliedstaaten vor Ort abgeschlossen wurden. Obwohl inzwischen eine Richtlinie ergangen ist, wird auch in Zukunft die Umsetzung des konsularischen Schutzes stark intergouvernemental geprägt sein.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Die öffentliche Verwaltung
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 217-228