Überprüfung im Straßenverkehr - Mofas und Kleinkrafträder bis 25 km/h.

Boorberg
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Boorberg

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Stuttgart

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ZLB: R 314/367

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Abstract

Der Schwerpunkt liegt auf verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die für eine umfangreiche Begutachtung einspuriger und fahrerlaubnisfreier Kfz (Mofas, Leichtmofas, E-Bikes und geschwindigkeitsbeschränkte Kleinkrafträder (KKR)) erforderlich sind. Der Autor geht dabei insbesondere auf den seit 1.5.2014 eigenständigen Tatbestand des "Kleinkraftrades mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h" ein. Außerdem befasst er sich mit den Rechtsfolgen, die mit der Ausgliederung aus den Bestimmungen zum Mofa einhergehen. Mit zunehmendem technologischen Fortschritt und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Einflüsse haben sich neben den typischen KKR's mit Zweitaktmotor auch sog. Fahrräder mit elektromotorischem Antriebssystem (E-Bikes und Pedelecs) auf dem Fahrzeugmarkt etabliert. Neben niedrigen Betriebs- und Instandhaltungskosten profitieren Mofas und geschwindigkeitsbeschränkte Kleinkrafträder von zahlreichen Begünstigungen im Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht. Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat die tatbestandlichen Voraussetzungen für Mofas und geschwindigkeitsbeschränkte KKR eng gefasst.

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144 S.

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