Überlegungen zur Eignung des kommunalen Finanzausgleiches zur Förderung raumordnungspolitischer Konzepte.
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Date
1995
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Publisher
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DE
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Bonn
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0303-2493
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ZLB: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
IFL: Z 73
BBR: Z 703
IRB: Z 885
IFL: Z 73
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Authors
Abstract
Im "Orientierungsrahmen" waren die Bedeutung des Leitbildes der dezentralen Konzentration betont und die Notwendigkeit eines Ausbaus städtischer und regionaler Netze postuliert worden. Zur Erreichung dieser Ziele stellt auch der kommunale Finanzausgleich ein mögliches Instrument dar. Nur mit einer abgestimmten Politik, die die Verbindungen des kommunalen Finanzausgleichs zu den übrigen Instrumenten berücksichtigt, können dessen Gestaltungschancen ausgeschöpft werden. Die Hauptansatzstaffel bei den Schlüsselzuweisungen ist raumordnungspolitisch wenig treffsicher, doch selbst Zentrale-Orte-Ansätze vernachlässigen beispielsweise die Lage im Raum. Zweckzuweisungen sind effektiver, doch stehen sie stärker im Konflikt mit der kommunalen Selbstverwaltung. Städtenetze bedürfen keiner Förderung im kommunalen Finanzausgleich. Auch für die wachsenden Forderungen nach Stadt-Umland-Ausgleichen sind andere Instrumente (z.B. Zweckverbände und Verträge) effektiver. In einem "skeptischen Ausblick" wird auch auf politische Prozesse eingegangen: Die Effektivität der Förderung wächst, je weniger zentrale Orte oder Städtenetze gefördert werden, die politische Durchsetzbarkeit wächst, je mehr gefördert werden. Die Förderinstrumente unterliegen der Gefahr ihrer "Selbstaufhebung durch Verallgemeinerung". - (Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr. 8/9
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S. 605-618