Daseinsvorsorge und europäisches Beihilfenrecht. Die beihilfenrechtliche Bewertung von Ausgleichszahlungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
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Berlin
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ZLB: 008/000 153 442
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DI
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Abstract
Daseinsvorsorge ist die Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Leistungen durch den Staat. Beispielsweise fallen hierunter die Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Bildungs- und Kultureinrichtungen oder der Betrieb von Krankenhäusern. Durch die gemeinschaftlich bedingte Liberalisierung der Monopolmärkte sowie ein damit einhergehendes geändertes Staatsverständnis wandelte sich die Funktion des Staates und seiner Entitäten vom Entrepreneur der Daseinsvorsorgedienstleistungen zum bloßen Besteller entsprechender Leistungen. Um die Funktionsfähigkeit der Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten, wurden staatliche Ausgleichszahlungen an Unternehmen notwendig, die der Staat mit der Erbringung unrentabler Aufgaben der Daseinsvorsorge beauftragte. Das Buch untersucht das Verhältnis derartiger Ausgleichszahlungen zum Beihilfenrecht der EU, das mit Art. 106 bis 108 AEUV jegliche und damit gerade finanzielle Beihilfen an Unternehmen grundsätzlich verbietet. Hierbei nimmt die Leitentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Altmark Trans aus dem Jahr 2003 eine prominente Rolle ein, mit der der Gerichtshof Kriterien aufstellte, bei deren Vorliegen staatliche Ausgleichszahlungen nicht unter den Tatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV fallen. Das Urteil löste eine intensiv geführte Diskussion aus, in deren Fokus die Praktikabilität der vom Gerichtshof aufgestellten Kriterien stand. Eine dogmatische Betrachtung des Altmark-Trans-Urteils hingegen erfolgte auch fast ein Jahrzehnt nach der Entscheidung zumeist nicht. Frage ist, ob der Altmark-Trans-Ansatz ein dem Beihilfentatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV immanentes Prinzip artikuliert oder vielmehr eine durch Rechtsfortbildung vorgenommene tatbestandliche Reduktion des Beihilfenbegriffs darstellt.
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205 S.