EEG. Erneuerbare-Energien-Gesetz. Kommentar. 4. Aufl.

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München

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ZLB: R 292/176c

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Abstract

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den letzten zehn Jahren ein beispielloses Wachstum der Erneuerbaren Energien ausgelöst. Ihr Anteil am Stromverbrauch hat sich von 5,4 % im Jahr 1999 auf rund 25 % im Jahr 2012 mehr als vervierfacht. Bis zum Jahr 2020 soll sich dieser Anteil auf mindestens 35 % und spätestens im Jahr 2050 mindestens 80 % erhöhen (§ 1 Abs. 2 EEG). Dieser wachsenden energiewirtschaftlichen Bedeutung entspricht die steigende Aufmerksamkeit, die die Rechtsordnung den Erneuerbaren Energien widmet. Das EEG ist ein Eckpfeiler des Umweltenergierechts in Deutschland. Von ihm gehen die wesentlichen Impulse für die Erneuerung des Stromsystems aus: weg von fossilen Energieträgern hin zu einer ressourcenschonenden und klimaverträglichen nachhaltigen Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen.

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XXXI, 1662 S.

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