Baugesetzbuch mit Baunutzugsverordnung. Handkommentar. 3. Aufl.

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Baden-Baden

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ZLB: R 291/655c

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RE

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Abstract

Der Bundesgesetzgeber hat das Bauplanungsrecht grundlegend reformiert. Nachdem 2011 die ersten Schritte zur Energiewende unternommen wurden, hat der Gesetzgeber nach langem Ringen nun das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und zur weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts beschlossen. Die Neuauflage schafft unmittelbar nach Abschluss der BauGB-Reform Orientierung und Rechtssicherheit. Berücksichtigt werden insbesondere: Reform 2013: Darstellungsmöglichkeit zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan; Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts; Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung gewerblicher Massentierhaltung; Änderungen zum Rückbau- und Entsiedlungsgebot - Stichwort "Schrottimmobilien"; Neuregelung des Erschließungsvertrages; neue Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten; Änderungen der BauNVO, etwa zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Solaranlagen oder flexiblere Regelung zum Maß der baulichen Nutzung, neue bundesrechtliche Definition des Vollgeschossbegriffs. Reform 2011: die neue Klimaschutzklausel; die erweiterten Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplungen; die Sonderregelungen für die Windenergienutzung; die Erleichterungen für die Nutzung von Photovoltaikanlagen.

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1247 S.

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